ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

AKADEMIE DER ETEX GERMAN EXTERIORS GMBH

1. Allgemeines; Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Leistungen der Akademie der Etex Germany Exteriors GmbH (nachfolgend Akademie genannt) und gelten ausschließlich für die Durchführung von physischen sowie digitaler Veranstaltungen und Angebote (z.B. Seminare, Workshops, Online-Trainings etc.) durch die Akademie. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn es liegt eine schriftliche Zustimmung vor.

2. Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen sind, auch soweit sie mündlich getroffen sind, schriftlich niederzulegen.

3. Vom Adressatenkreis dieser Geschäftsbedingungen umfasst sind Händler, gewerbliche Verarbeiter und Architekten, gerade keine Verbraucher.

 

2. Vertragsschluss, Rücktritt

1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit und nicht der Erfolg.

2. Alle Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich.

3. Nach erfolgter Registrierung kann sich der Teilnehmer nur online bei der Akademie anmelden bzw. die Buchung für eine Präsenzschulung vornehmen. Der Vertrag bzgl. der Präsenzteilnahme gilt als geschlossen, sobald der Teilnehmer eine elektronische Anmeldebestätigung an die von ihm angegebene E-Mailadresse durch die Akademie erhält.

4. Für Präsenzschulungen besteht die Möglichkeit, schriftlich eine Anmeldung zu stornieren. Bei einer Rücktrittserklärung bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung entfällt der Preis; bei späterer Absage bzw. Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Alternativ ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers anstelle des Angemeldeten oder die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung innerhalb eines Jahres möglich. Bei individuell gebuchten Seminaren (Inhouse-Schulungen oder objektbezogene Praxisschulungen) kann ein Ersatztermin innerhalb eines Jahres gemeinsam abgestimmt werden.

 

3. Zahlungsbedingungen

1. Für Präsenzveranstaltungen gilt, sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Preise aus dem jeweils aktuell veröffentlichten Veranstaltungsprogramm. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer und dem entsprechenden Verwendungszweck auf eines der angegebenen Konten zu überweisen

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Veröffentlichung des

Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist die Akademie berechtigt, diese entsprechend der Änderung zu berechnen.

3. Bei Veranstaltungen beinhaltet der Rechnungsbetrag ausschließlich die Kosten für die Teilnahme und Verpflegung. Kosten der Anreise und Übernachtung sind nicht inbegriffen.

4. Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist nicht möglich.

 

4. Durchführung von Veranstaltungen und zur Verfügung stellen von online Lerninhalten

1. Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm entweder als Präsenzveranstaltung, online live als Webinar per MS Teams oder online durch bereitgestellte Lerninhalte (Videos) durchgeführt. Ziffer 6 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Etex Germany Exteriors GmbH behält sich Änderungen bei der Durchführung vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

2. Nach erfolgter Teilnahme an einer der angebotenen Veranstaltungen wird dies sowie das Absolvieren eines Lernpfades, jeder abgeschlossener Kurs und Urkunden/Teilnahmebescheinigungen unter dem Profil des jeweiligen Teilnehmers auf unserer internen Kundenmanagementplattform hinterlegt. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz einer versäumten Veranstaltung.

3. Die Etex Germany Exteriors GmbH behält sich vor, das gesamte Programm der Akademie oder Teile davon zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Entsprechendes gilt für sowie dafür, eine Veranstaltung zu verschieben oder aus Gründen abzusagen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, gesetzlich angeordneter Lockdown, andere gesetzliche und/oder behördliche Auflagen usw.. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 6 kommt die Akademie für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die den Teilnehmern durch die Absage entstehen, nicht auf.

 

5. Schutz- und Urheberrechte

1. Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und andere für den Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Weder die online Live-Webinare, noch aufgenommene und zur späteren Ansicht gespeicherte Webinare oder die online Lerninhalte (Videos) dürfen abgefilmt oder in einer sonstigen Form mitgeschnitten und abgespeichert werden. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Etex Germany Exteriors GmbH gestattet. Die Nutzung während der Veranstaltung stellt keine Rechteeinräumung und/oder Lizensierung durch Etex Germany Exteriors GmbH dar.

2. Jedwede Verwendung von Bildern, Logos oder Schriftzeichen, die über ein erteiltes Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Etex Germany Exteriors GmbH.

 

6. Höhere Gewalt

1. Tritt ein Fall von Höherer Gewalt ein, benachrichtigt die betroffene Vertragspartei den anderen unverzüglich nach Kenntnis, schriftlich von dem Vorfall. Dabei hat er das eingetretene Ereignis näher zu kennzeichnen und anzugeben, welche vertraglichen Verpflichtungen er infolgedessen nicht oder nur mit Verzögerung erfüllen kann. Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Rohstoff- und/oder Energiemangel, Arbeitskampf, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg oder terroristische Attacken, Blockaden, Aus- und Einfuhrverbote, Verkehrsstörungen, Hackerangriffe, Epidemien/Pandemien, Transportraummangel und/oder sonstige hoheitliche Eingriffe.

2. Das Vorliegen eines Umstandes Höherer Gewalt verlängert die Lieferzeiten entsprechend und entbinden den Lieferanten für die Dauer der Auswirkung von der Lieferverpflichtung. Der Lieferant ist berechtigt, eine angemessene neue Lieferfrist zu bestimmen. Führen diese Störungen zur Unmöglichkeit, so kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten, nachdem er den Besteller unverzüglich über die Unmöglichkeit informiert hat. Bereits erbrachte Gegenleistungen hat der Lieferant dem Besteller in diesem Fall unverzüglich zu erstatten.

3. Das Vorgenannte gilt auch dann, wenn zeitliche Verzögerungen darauf beruhen, dass der Lieferant oder seine Nachunternehmer unter dem Gesichtspunkt gebotener Vorsicht Beschäftigte aufgrund von drohenden Gefahren nicht einsetzt, sofern lebenswichtige Interessen (Erkrankungs- oder Ansteckungsgefahr oder sonstige Gefahr für Leib und Leben) oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgrund konkreter Anhaltspunkte betroffen sind oder sein können

 

7. Haftung

1. Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind -soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Etex Germany Exteriors GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Etex Germany Exteriors GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Etex Germany Exteriors GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass der Einsatz von Werkzeugen bei Präsenzveranstaltung nicht von uns überwacht wird und der Einsatz insofern durch den Teilnehmer eigenverantwortlich und auf seine Gefahr hin erfolgt.

5. Die Schulung selbst ersetzt keine vollständige Fachplanung des Verarbeiters das Bauprojekt betreffend vor Ort und ersetzt keine Prüfpflicht hinsichtlich der Gegebenheiten vor Ort, des zu bearbeitenden Materials sowie der eingesetzten Werkzeuge. Diese Verkehrssicherungspflichten obliegen ausschließlich dem Teilnehmer.

6. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Etex Germany Exteriors GmbH liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Etex Germany Exteriors GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

7. Die Etex Germany Exteriors GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat die Etex Germany Exteriors GmbH keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der Etex Germany Exteriors GmbH eingerichteten Diskussionsforen und Mailinglisten.

8. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

1. Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Etex Germany Exteriors GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

2. Im nicht-kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten.

3. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.